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Stornierung

Gastaufnahmevertrag

Der Abschluss des Gastaufnahmevertrag verpflichtet die Parteien zur Efüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

 

Der Vermietrer ist verpflichtet, dem Gast bei Nichtbereitstellung des Zimmers Schadenersatz zu leisten.

 

Der Gast kann vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung von der Resie zurücktreten.

Maßgeblich für die Berechnung hierdurch entstehender Kosten ist der Eingang bei uns.

 

Bis spätestens 3 Monate vor Anreise werden keine Ausfallgebühren berechnet.

Bis 4 Wochen vor Anreise 50 % der Ausfallgebühren.

Bis 7 Tage vor Anreise 80 % der Ausfallgebühren

 

Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer

nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten.

In diesem Fall entfallen die Stornierungsgebühren.

 

Wir akzeptieren nur schriftliche Stornierungen.

 

Für weitere Informationen können Sie sich jederzeit mit uns in Verbindung setzten.

 

Stornierung im Krisenfall laut Deutscher Tourismusverband

Grundsätzlich gilt:

Verträge sind einzuhalten.

auch wenn der Feriengast perönlich verhindert ist, ist er zur Zahlung verpflichtet.

Das alles liegt aber in unserem ermessen.

 

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Jutta Link

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